Bei einer Verletzung des Kindes hätte Niemand mehr gelacht…..
In der heimischen Presse war jetzt aus dem Kreisligabereich ein Bericht zu lesen, der „angeblich durchaus für Erheiterung und für Kopfschütteln gesorgt hat“.
Was war der Inhalt des Berichts?
Ein Trainer hatte – weil wohl an dem Spieltag keine Kinderbetreuung möglich war – seinen 2-jährigen Sohn zu dem Spiel mit in den Innenraumbereich auf dem Sportplatz genommen und dort auf einen Stuhl und später auf den Arm genommen und seine Mannschaft gecoacht.
Als der Schiedsrichter das wahrgenommen hat, wurde der Trainer gebeten, das Kind doch bitte aus dem Innenraumbereich hinter die Umzäunung zu bringen. Hier weigerte sich der Trainer, was zu dem Eintrag des Schiedsrichters geführt hat, den der Staffelleiter zum Anlass nahm, einen Vermerk in der AM/OM zu machen.
Dieser Sachverhalt wurde in der Fortbildung der Fußballschiedsrichter zum Anlass genommen, den Fall zu besprechen und da fand man die Sache überhaupt nicht heiter.
Fakt ist – und wird auch ab sofort von den Schiedsrichtern kontrolliert – das auf den Auswechselbänken, die im Innenraum einer Platzanlage stehen, sich nur Personen aufzuhalten haben, die auf dem Spielbericht stehen. Das gilt auch für den weiteren Innenraum, wo sich noch höchstens kenntlich gemachte Ordner aufhalten dürfen.
Weiter: Jeder Schiedsrichter hat die Verpflichtung, erkannte Verletzungsgefahren (ein Kind, was ca. höchstens 2-3 Meter von der Außenlinie sitzt /steht, ist doch möglicherweise Verletzungen bei einem Pressschlag/Befreiungsschlag aus kurzer Nähe ausgesetzt) zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass das verhindert wird. Bei dem obigen Spiel hat der Schiedsrichter keine weiteren Maßnahmen ergriffen und es bei der Eintragung im Spielbericht belassen, die jetzt zur angeblichen Erheiterung führen.
Aber war das richtig?
Teilweise sicherlich. Aber die Lehrwarte erläuterten den Kolleginnen und Kollegen weiter:
Nach Aufforderung und Nichtbeachtung der Anweisung des SR hätte er das Spiel weiter unterbrechen lassen müssen. Er hätte den Spielführer und den Leiter des Ordnungsdienstes kontaktieren müssen mit dem Hinweis, dass, wenn der Trainer seiner Aufforderung in einer angemessenen Zeit, wo das Spiel weiter unterbrochen bleibt, nicht nachkommt, er das Spiel abbricht.