Keine sportlich ermittelten Absteigern aus den Kreisligen B und C im FLVW Kreis Arnsberg in der Saison 2021/2022

Hier eine Info des Vorsitzenden des Kreis-Fußball-Ausschuss im FLVW Kreis Arnsberg Michael Ternes in Abstimmung mit dem Kreisvorsitzenden Ulli Lemmer zu der Tatsache, dass es in der Saison 2021/2022 keine sportlichen Absteiger aus den Kreisligen B und C in die Kreisligen C und D gibt, sondern die Absteiger sich durch zurückziehen von Mannschaften und Auflösung einer SG ergeben haben!

Früher (an sich will man das ja nicht mehr sagen) war es so einfach. Man spielte Fußball eine lange Saison und am Ende Saison stand der Tabellenbeste als Aufsteiger fest (ab und zu gab es mal ein Entscheidungsspiel bei Punktgleichheit) und die Mannschaften, die nach der festgelegten Auf- und Abstiegsregel am Schluss der Tabelle standen, mussten leider absteigen.

Nach einem Beschluss in der Ständigen Konferenz des Verbandes kann es mal Bürokratisch werden und alles durcheinanderwirbelt, was man in der Saison erspielt hat, wenn es um Spielgemeinschaften geht, die sich verändern wollen. Da ist der ausgespielte Absteiger kein Absteiger mehr; sondern spielt weiter in der bisherigen Liga. Das ist in diesem Jahr im FLVW Kreis Olpe und Arnsberg der Fall.

Vorgang: 

In der Saison 2021 /2022 spielte die SG Beckum/Hövel (die Vereine SuS Beckum und FC Sauerlandia Hövel hatten sich zur Saison 2018/201 als Spielgemeinschaft zusammengeschlossen) mit jeweils einer Mannschaft in der Kreisliga B und in der Kreisliga C.

Jetzt die Neuerung: 

Für die Saison 2022/2023 möchte sich aber der Verein SV RW Mellen dieser Spielgemeinschaft ebenfalls noch anschließen. Aber das ist nicht so einfach möglich! Die Vorschrift des FLVW „Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften“ Absatz 7 versagt das.

Welche Lösung gibt die Vorschrift die Vorschrift in so einem Fall her? 

Die in der Saison 2021/2022 bestehende SG Beckum/Hövel ist aufzulösen und es muss eine neue SG Beckum/Hövel/Mellen zur Teilnahme am Spielbetrieb in der Saison 2022/2023  beantragt und vom Kreisvorstand genehmigt werden. Diese Anträge sind von den Verantwortlichen der Vereine fristgemäß gestellt worden. Ebenfalls ist die Genehmigung der neuen SG durch den Kreisvorstand erfolgt. 

Welche Auswirkung hat dieser Vorgang nach Auflösung auf den Spielbetrieb? 

Auch hier regelt das die Verwaltungsvorschrift für Spielgemeinschaften. In Absatz 9 der Verwaltungsanordnung gilt die aufgelöste SG (also SG Beckum/Hövel) als 1. Absteiger mit ihren Mannschaften (egal welchen Tabellenplatz die Mannschaft tatsächlich hatten) in den jeweiligen Staffeln, in der sie in der Saison (2021/2022) gespielt haben (hier bei uns hat die 1. Mannschaft der SG in der Kreisliga B und die II. Mannschaft in der Kreisliga C gespielt) als Absteiger.

Konsequenz aus einer Auflösung einer SG:

Die Vereine der aufgelösten SG würden wieder in die Staffeln eingeteilt, in denen sie vor Bildung der SG waren. SuS Beckum also in der Kreisliga B und mit der damaligen II. Mannschaft des SuS Beckum in der Kreisliga D. Der FC Sauerlandia Hövel könnte in die Kreisliga C spielen.

Das will man aber nicht. Denn: Man bildet sofort eine neue SG mit nun 3 Vereinen. Welche Konsequenzen hat das für den Spielbetrieb der Saison 2022/2023?

Durch den Zusammenschluss zur neuen SG Beckum/Hövel/Mellen besitzt die neue SG ein Startrecht in den Ligen, in denen die nun zur neuen Spielgemeinschaft geschlossenen Mannschaften der Vereine SuS Beckum I und II; FC Sauerlandia Hövel und der SV RW Mellen eine Spielberechtigung hätten, wenn die SG endgültig aufgelöst wäre. Die neue SG hat somit eine Spielberechtigung für 4 Mannschaften. 

Sie könnten wie folgt in der Saison 2022/2023 spielen und eingeteilt werden:

Eine Mannschaft der SG Beckum/Hövel/Mellen kann in der B-Liga spielen (Berechtigung von SuS Beckum I erhalten) und 2 Mannschaften der SG könnten in der Kreisliga C spielen (Berechtigung von FC Sauerlandia Hövel und SV RW Mellen). Eine Mannschaft hat die Berechtigung in der Kreisliga D zu spielen (Berechtigung von TuS Beckum II).

Welchen Gebrauch die neue SG aber für die Saison 2022/2023 von diesen Möglichkeiten macht und wieviel Mannschaften sie zum Spielbetrieb 2022/2023 anmeldet, können sie allein durch Meldung der Mannschaften (mit wieviel Mannschaften spielen sie?) in DFBnet bis zum Meldeschluss entscheiden.

Nun zum Abstieg in der Saison 2021/2022 Kreisliga B (lt. Auf- und Abstiegsregelung wurden für die Saison 2 Absteiger festgelegt): 

Durch die Auflösung der „alten SG“ ist die 1. Mannschaft der SG Beckum/Hövel (die gibt es ja nicht mehr) ein Absteiger aus der Kreisliga B. Also braucht dafür keine Mannschaft sportlich absteigen.

Besonderheit in der Kreisliga B noch zusätzlich:

Der TuS Voßwinkel hat dem Staffelleiter vor Ende der Saison bereits schriftlich mitgeteilt, dass man die Mannschaft TuS Voßwinkel II aus der Kreisliga B mit Ablauf des letzten Spiels zurückziehen werde.

Damit stand ein weiterer Absteiger schon fest.

Somit steigen die möglichen, sportlich ermittelten Absteiger nicht ab, sondern die SG Beckum/Hövel (aufgelöst) und der TuS Voßwinkel II.

Nun zum Abstieg in der Saison 2021/2022 Kreisliga C (lt. Auf- und Abstiegsregelung für die Saison 1 Absteiger festgelegt): 

Wie in der Kreisliga B hat der TuS Voßwinkel vor Ende der Saison dem Staffelleiter schon mitgeteilt, dass sie ihre Mannschaft TuS Voßwinkel III aus der Kreisliga C mit Ablauf des letzten Spiels zurückziehen werden. Somit stand der 1. Absteiger fest.

Durch die Auflösung der „alten SG Beckum/Hövel“ ist die 2. Mannschaft der SG ebenfalls ein Absteiger, egal wo die Mannschaft zurzeit in der Tabelle steht. Also muss die SG Beckum/Hövel II durch die Auflösung ebenfalls aus der Kreisliga C in die Kreisliga D.

Anzumerken ist hier, dass die SG Beckum/Hövel II – so sieht es aus – auch der sportliche Absteiger gewesen wäre.   Bei Rückfragen steht der VKFA Michael Ternes erläuternd zur Verfügung.

Zusammenfassung:
In der Saison 2021/2022 stehen als Absteiger aus der Kreisliga B in die Kreisliga C die SG Beckum/Hövel und der TuS Voßwinkel II fest. Nicht die möglichen sportlichen Absteiger TuS Hachen; SuS Langscheid/Enkhausen II oder SV Arnsberg 09 II. In der Kreisliga C verlassen der TuS Voßwinkel III und die SG Beckum/Hövel II die Liga. Nicht sportlich möglicherweise die SG Grevenstein/Hellefeld – Altenhellefeld II.

Hier die Vorschrift, die den Bereich der Spielgemeinschaften im Seniorenbereich regelt:
Verwaltungsanordnung_zur_Zulassung_von_Spielgemeinschaften_ab__2021-2