Corona-Pandemie: Informationen durch die Stadt Arnsberg – Stadtsportamt – und dem FLVW in Kaiserau
Liebe Sportinteressierte,
die Stadt Arnsberg – Stadtsportamt – hat heute wieder eine E-Mail an alle Vereine versandt, in der die aktuellen Bestimmungen für die Ausübung von sportlichen Betätigungen beschrieben werden, die ab Mittwoch, 02. Juni 2021 für den Sport unter Nutzung der Sportanlagen in der Stadt Arnsberg gelten. Wir haben die Mail in einem PDF-Dokument zusammengefasst.
Email an alle Vereine und an die Verwaltung
Gleichzeitig ist eine Informationen des FLVW Kaiserau – Senioren/Jugend – von dort an die Vereine geschickt worden. Das Schreiben beinhaltet u. A. wichtige Informationen für den Senioren-/Juniorenbereich zu der Durchführung von Turnieren (= Verbot bis zum 31.08.2021) und Informationen/Empfehlungen zur Durchführung von Freundschaftsspielen. Auch diese Information noch einmal hier:
FLVW-Anschreiben Vereine 0106
Noch einmal der Hinweis: Entscheidend für die Ausübung der sportlichen Betätigungen sind immer neben den gesetzlichen Bestimmungen die Richtlinien der einzelnen Städte (hier Stadt Arnsberg). Die können möglicherweise von anderen Hinweisen und Empfehlungen abweichen (Nutzung von Umkleiden usw.).
Hier noch einmal die „RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN“ der Corona-Schutz-Verordnung:
Coronaregeln ab 28.05.2021 Stand 01.06.2021
Gleichzeitig hat der Vizepräsident Fußball – Manfred Schnieders – noch einmal eine Erläuterung (Datum 02.06.2021) an die Vereine geschickt, warum die Turniere bis einschl. 31.08.2021 untersagt wurden; es aber schon wieder Einschränkungen gibt: „Eine genauere Definition ist aus der Verordnung nicht ableitbar. Nach Rücksprache gehen wir aber davon aus, dass unter der Definition Turniere gefasst sind, bei denen es geplant ist, an einem Tag mit mehreren Mannschaften ein Turnier in Form eines Sportfestes durchzuführen. Wir weisen an dieser Stelle aber noch einmal daraufhin, dass die Kommunen vor Ort weiterhin die letzte Entscheidungsgewalt haben. „
Anmerkung: Wer blickt da noch durch, ob man was durchführen darf oder nicht!