Aktuelle Informationen für den Sportbetrieb in der Stadt Arnsberg aufgrund der gesunkenen Inzidenzzahlen
Lieben Sportinteressierte*innen,
die Stadt Arnsberg – Stadtsportverband – hat mit heutiger Mail alle Vereine im Stadtgebiet Arnsberg darüber informiert, wie aufgrund der gefallenen Inzidenzzahlen eine „sportliche Betätigung wieder in der Stadt Arnsberg möglich ist“. Dabei wurde auf die augenblickliche Inzidenzzahl von unter 100 Bezug genommen, die zurzeit im HSK aktuell ist.
Hier Auszüge der Mail an die Vereine der Stadt Arnsberg, die unseren Bereich betreffen. In der Mail wurde weiter auf die Nutzung der Hallen für den Schulsport; des Lehrschwimmbeckens in Arnsberg, Sauerstraße und die Ausübung des Reha-Sports hingewiesen.
Wir danken der Stadt Arnsberg für die schnellen Informationen. Leider lagen uns von den anderen Städten und Gemeinden, in denen unsere Vereine beheimatet sind, noch keine Informationen vor. Hier sind aufgrund der möglich anderen Inzidenzzahlen (z. B. Märkischer Kreis) Abweichungen möglich.
Sehr geehrte Vereins-Vertreter*innen,
Seit dem 15.05.2021 gibt es die neue CoronaSchVO NRW, die für alle Kreise und kreisfreien Städte Gültigkeit erlangt, wenn der Inzidenzwert 5 Werktage in Folge unter 100 liegt und dann per Allgemeinverfügung die Bundesnotbremse ersetzt. Dies ist im Hochsauerlandkreis so eingetreten.
Von Freitag, 14.05.2021 bis Mittwoch 19.05.2021 lag der Inzidenzwert bereits unter 100. Die Allgemeinverfügung wurde gestern vom Land NRW erlassen und somit erfolgen ab morgen, Freitag, 21.05.2021 wieder Lockerungen im Sport.
Im Einzelnen:
Kontaktsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit beliebig vielen Personen aus einem Hausstand
oder
mit beliebig vielen Personen aus einem Hausstand und einer Person aus einem anderen Hausstand und beliebig viele Kinder bis einschließlich 14 Jahren aus beiden Hausständen,
oder
5 Personen aus zwei Hausständen und beliebig viele Kinder bis einschließlich 14 Jahren aus beiden Hausständen.
Wichtig: Dabei werden genesene Personen und fertig geimpfte Personen nicht mitgezählt.
Bitte weiter beachten:
Der Mindestabstand auf den Anlagen zwischen den einzelnen Gruppen muss 5 Meter betragen. Die einzelnen Gruppen auf einer Sportanlage dürfen sich auf keinen Fall vermischen. Daher ist eine für jede/n Sportler*in deutliche Abtrennung der Bereiche notwendig.
Kindergruppen bis zu 20 Kindern, bis einschließlich 14 Jahren, mit 2 Ausbildungspersonen dürfen ebenfalls Kontaktsport betreiben.
Der Mindestabstand auf den Anlagen zwischen den einzelnen Gruppen muss 5 Meter betragen. Die einzelnen Gruppen auf einer Sportanlage dürfen sich auf keinen Fall vermischen. Daher ist eine für jede/n Sportler*in deutliche Abtrennung der Bereiche notwendig.
Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel bis zu 20 Personen ohne Altersbegrenzung inkl. der Anleitungspersonen
Wichtig: Dabei werden genesene Personen und fertig geimpfte Personen nicht mitgezählt.
Der Mindestabstand auf den Anlagen zwischen den einzelnen Gruppen muss 5 Meter betragen. Die einzelnen Gruppen auf einer Sportanlage dürfen sich auf keinen Fall vermischen. Daher ist eine für jede/n Sportler*in deutliche Abtrennung der Bereiche notwendig.
Duschen, Umkleidekabinen und Gemeinschaftsräume bleiben weiterhin geschlossen. Jegliche Nutzung von städtischen Sportanlagen muss nach wie vor unter den bekannten Hygienevorgaben erfolgen und unter Zugangsregelung mit der einfachen Rückverfolgbarkeit.
Gern fügen wir auch 2 Tabellen des Landessportbundes bei, die in einer Übersicht aufführt, welche Maßnahmen bei Inzidenzbereichen zwischen 50 und 100 und bis 50 möglich (wäre schön, wenn es bald soweit wäre) sind. Gern weisen wir auch auf die aktuellen Informationen des LBS zu allen Themen des Sports hin, die hier nachzulesen sind.