Trikotfarbe SCHWARZ ist dem Schiedsrichter/Schiedsrichterteam vorbehalten
Info für die Vereine:
Immer wieder werden Schiedsrichter damit konfrontiert, dass die Mannschaften in schwarzen oder dunklen Trikots spielen wollen, die sich möglicherweise farblich von dem schwarzen Trikot des Schiedsrichters nicht unterscheiden würden. Hat der Schiedsrichter neben seinem schwarzen Trikot keine farblich andere Ausweichkluft mit, gilt folgende Regelung:
Regel 05 der Fußballregeln beinhaltet den Bereich Ausrüstung der Schiedsrichter. In den „Zusätzlichen Erläuterungen des DFB“ zur Ausrüstung der Fußballschiedsrichter steht Folgendes:
- Den Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten ist für ihre Kleidung die Farbe schwarz vorbehalten. Andere Farben dürfen ebenfalls angezogen werden.
Darum sollte jeder Schiedsrichter wenigstens vorrangig eine Kluft in schwarz zur Spielleitung zur Verfügung haben.
Will nun auch eine Mannschaft mit einem dunklen oder schwarzen Trikot spielen, geht das nicht, weil man sich farblich ja nicht vom Schiedsrichter unterscheidet. Dann hat die Mannschaft ein anderes, farblich abgestimmtes Trikot anzuziehen. Sollten die nicht vorhanden sein, hat man die sog. Leibchen mit einer anderen Farbe über dem Trikot zu tragen. Die Mannschaft und nicht der Schiedsrichter.