Welche Fakten liegen dem Kreisvorstand Arnsberg hinsichtlich von Abmeldungen von Mannschaft usw. vor

Gerade in diesem Jahr brodelt die Gerüchteküche, was Mannschaftsabmeldungen oder möglichen Zusammenschlüssen von Vereinen in der neuen Saison 2019/2020 im Fußballkreis Arnsberg angeht, gewaltig. Jeder weiß etwas und zahlreiche Ankündigungen oder Entscheidungen machen derzeit die Runde. Immer wieder werden auch die Staffelleiter mit Nachfragen bombardiert, weil die Gerüchte – sollten sie richtig sein –  möglicherweise auf den Auf- und Abstieg anderer Mannschaften Auswirkungen haben.

Entscheidend sind aber nicht Gerüchte, sondern Fakten, die dem Kreisvorsitzenden als oberste „Spielleitende Stelle“ vorliegen. Darum soll auch hier – nach Rücksprache mit dem Kreisvorsitzenden Ulli Lemmer und dem VKFA Michael Ternes – zu dem Bereich Stellung genommen werden, welche Auswirkungen es geben könnte, wenn die Gerüchte Wahrheit werden.

Zurzeit liegt dem FLVW Kreis Arnsberg überhaupt noch nichts in schriftlicher Form vor, was die   Abmeldungen von Mannschaften; Zurückziehen von Mannschaften in andere Klassen oder Anträge auf Bildung von Spielgemeinschaften vor. Denn: Die schriftliche Mitteilung ist Voraussetzung. Außerdem muss eine Spielgemeinschaft, die am Spielbetrieb teilnehmen will, vom Kreisvorstand genehmigt werden. Und hier gibt es sogar klare Vorgaben, nach denen eine Spielgemeinschaft genehmigt werden kann.

Wir möchten hier einige Informationen zu den möglichen Auf- und Abstiegsregelungen geben, damit Jeder sich ein Bild über die Auswirkungen machen kann, wenn was eintritt. Dabei geht man bei den Beispielen von dem (leider) kaum noch zu verhindernden Abstieg vom TuS Müschede und SV Herdringen aus der Bezirksliga aus:

Ein Verein überlegt, dass man aus der Kreisliga A seine 1. Mannschaft, die nicht auf dem Abstiegsplatz steht, zurückzieht und in der neuen Saison mit der 1. Mannschaft in der Kreisliga B spielen möchte. Solange der Verein nicht dem Kreisvorstand eine schriftliche Information darüber gibt, bleibt ALLES BEIM ALTEN. Der Verein spielt in der neuen Saison in der Kreisliga A.

Teilt der Verein aber den Rückzug der 1. Mannschaft vor dem Anstoß des letzten Spieltages mit, so gilt die Mannschaft als erster Absteiger in der Saison 2018/2019. Dann werde diese Mannschaft und noch 2 weitere Mannschaften in der Saison 2018/2019 die Absteiger sein.

Sollte der Verein aber zeitnah nach dem letzten Spieltag erklären, dass sie die 1. Mannschaft zurückziehen, steigen regulär die letzten 3 Mannschaften aus der Kreisliga A nach der gültigen Auf- und Abstiegsregelung ab und zusätzlich auch die zurückgezogene Mannschaft. Aber, wenn es möglich ist, könnte in einem Entscheidungsspiel zwischen dem Drittletzten der A-Liga und dem Dritten der B-Liga um den freien Platz der zurückgezogenen Mannschaft in der Kreisliga A ein Entscheidungsspiel stattfinden (gibt die jetzige Auf- und Abstiegsregelung her). Kann das nicht geschehen, weil der Zurückzug erst sehr spät oder im neuen Spieljahr geschieht, spielt die A-Liga mit 16 Mannschaften und hat mit der zurückgezogenen Mannschaft schon den ersten Absteiger.

Welches Gerücht brodelte noch massiv? Der SV Herdringen und der TuS Müschede planen eine Spielgemeinschaft. Hierdurch kamen viele Fragen auf. Nach Rücksprache vom VKFA Michael Ternes mit den Offiziellen der Vereine bekam er die Info, dass entgegen diverser Berichte der letzten Tage und Wochen erst ein Erstes lockeres Gespräch stattgefunden hat. Hierbei kam aber die Tendenz auf, dass man eine Spielgemeinschaft mit beiden Vereinen anstreben möchte. Kommt es wirklich zu einer SG, möchten wir auch hier die Möglichkeiten aufzeichnen.

In der Theorie stehen einer möglichen SG der 2 A-Ligisten auch 2 Startplätze in der Kreisliga A zu.

Die Praxis hat aber gezeigt, dass bei Bildung von Spielgemeinschaften (beide Vereine haben je 2 Mannschaften = 4) die SG mit dann nur noch insgesamt 3 Mannschaften spielt. In welchen Klassen dann die Mannschaften spielen, ist SPEKULATIV = z. B.  = 3 Mannschaften verteilen sich auf die Kreisligen AAB oder ABC oder ACC oder…… Jede Konstellation hätte eine andere Auswirkung. Auch hier dürfte verständlicherweise eine Entscheidung nicht so schnell zu erwarten sein, da sie gut überlegt sein muss. Fakt ist aber, dass eine neu gegründete SG nicht in den ersten 2 Saisons in die Bezirksliga aufsteigen kann, wenn sie Meister in der Kreisliga A wird.

Hinweisen dürfen wir bei den Planungen für die kommende Saison 2019/2020 auch noch einmal auf das Norweger Modell, welches in der Kreisliga D den Spielbetrieb mit einer 9-er Mannschaft zulässt. Hiermit kann man oft verhindern, dass man eine Mannschaft vom Spielbetrieb zurückziehen muss.

Die Praktiker wissen, wie schwer es ist nach der Abmeldung wieder eine Zweite Mannschaft in den Spielbetrieb zu bekommen.