Informationen für die verbleibene Saison 2018/2019 im Fußballspielbetrieb

Das nicht nur den Schiedsrichtern bis in die höchsten Klassen die Regel, was Handspiel ist und angeblich sein soll Schwierigkeiten macht, ist bekannt. Aber auch zum Ende der Saison gibt es im Fußballbereich feste weitere Regeln, die unbedingt zu beachten sind, damit nicht am „Grünen Tisch“ möglicherweise ein Punktabzug droht bzw. ein Spiel verloren geht. Der VKFA Michael Ternes hat die wichtigsten Regeln ab 01.04. bzw. 01.05. der Saison noch einmal in einer Info an die Vereine zusammen gefaßt.

„Auch in diesem Jahr wieder der Hinweis, was aktuell für den Rest der Saison (jetzt 2018/2019) zu beachten ist. Die Hinweise gelten für den Herren- und Frauenbereich, wobei bei den Frauen das Wort A-Jugend durch B-Jugend zu ersetzen ist.

  • Seit dem 01.04.2019 sind alle A-Jugendspieler des Alt-Jahrgangs 2000 (nicht nur die hochgeschriebenen Jugendspieler) im Seniorenbereich spielberechtigt! Wichtig: Das gilt für alle Seniorenmannschaften des Vereins! Aber auch zu beachten, dass der § 11 Abs. 4 der Spielordnung für diese Spieler gilt. Auch ein A-Jugendspieler muss 5 Tage pausiert haben, bevor er von einer höheren Mannschaft wieder in einer unteren Seniorenmannschaft spielen kann. Auch ein weiterer Punkt: Er zählt, wenn er in einer unteren Mannschaft spielt, immer zu den 4 Spielern U23 die maximal runtergezogen werden dürfen.
  • Nächster wichtiger Stichtag war der 01.05. Ab diesem Tag können keine Spieler mehr von einer höheren Mannschaft in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden. Was früher die „4 letzten Spieltage waren“, ist nun der 01.05. Wer den Rest der Saison noch in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden möchte, muss am 01.05. Spieler der unteren Mannschaft sein. In der Praxis: Der Spieler musste entweder bis zum 30.4. in der unteren Mannschaft zum Einsatz gekommen sein (oder wenn das Team am 30.4. nicht mehr gespielt hat; spätestens in einem am 28.04.). Er darf danach bis zum 01.05 auch nicht mehr in der 1. Mannschaft gespielt haben. Wer am 28.4. oder 30.4. in der 1. Mannschaft gespielt hat, hat keinerlei Möglichkeit mehr, in der unteren Mannschaft zum Einsatz zu kommen (auch nicht, wenn die 5 Tage vorbei sind) . Einzige Ausnahme:  Ein Spieler der 1. Mannschaft ist 6 Wochen vor dem 01.05.2019, also zuletzt vor dem 20.03.2019, nicht mehr in der oberen Mannschaft zum Einsatz gekommen. Dieser Spieler dürfte auch in der unteren Mannschaft spielen. Im Klartext: Sie müssen 6 Wochen vor dem 01.05. nicht gespielt haben.
  • Wichtig ist diese Regelung auch für die 4 Halbfinalteilnehmer des Reservepokals im FLVW Kreis Arnsberg. Auch hier dürfen nur Spieler zum Einsatz kommen, die am 01.05.2019 offiziell Spieler der 2. Mannschaft waren. Gleiches gilt allgemein für eventuelle Entscheidungsspiele zum Schluß der Saison 2018/2019.
  • Was auch gilt: Spieler, die am 01.05.2019 Spieler der unteren Mannschaft sind, dürfen danach zwischen den Mannschaften (egal ob 1.; 2. oder 3. Mannschaft) hin und her wechseln.  Sie brauchen keine 5 Tage zu warten, um von einer höheren Mannschaft in einer unteren Mannschaft zu spielen.
  • Ein Beispiel: Der Verein A spielt mit seiner ersten Mannschaft auf dem Kunstrasen und mit der zweiten Mannschaft zeitgleich auf dem Platz nebenan. Spieler Meier dürfte nun nach 10 Minuten bei der 1. Mannschaft ausgewechselt werden und dann gleich später wieder bei der 2. Mannschaft spielen. Er könnte weiter nach einiger Zeit in der 2. Mannschaft ausgewechselt werden und wieder in der 1. Mannschaft spielen (Wenn die  Einwechselungen für bereits ausgewechselte Spieler möglich sind). Alles wäre legal!
  • Aufgrund der engen Tabellenstände in den Kreisligen des FLVW Kreis Arnsberg weisen die Staffelleiter noch einmal darauf hin, dass es zu möglichen Entscheidungsspielen kommen kann. Die Entscheidungsspiele würden direkt in der Woche nach dem Saisonende (ab 03.06.2019) ausgetragen. Auf Abschlussfahrten/mögliche Termine der Mannschaften kann keine Rücksicht genommen werden.

Für Rückfragen steht der VKFA Michael Ternes oder die Staffelleiter zur Verfügung.