Verbandssportgericht (VSG) vertagt die Entscheidung der Beschwerden der Kreise Arnsberg, Beckum und Lüdenscheid

Was könnte es einfach und dadurch ideal sein….
36 Kreise im Verbandsgebiet mit gleichen Mannschaftsstärken erspielen die 36 A-Liga-Aufsteiger für die 12 Bezirksligen.

Das dem nicht so ist (im Fußball und Leichtathletik Westfalen sind 29 Kreise mit Mannschaftsstärken von 47 – 183 Seniorenmannschaften in den Kreisligen), war am Montagabend Gegenstand der Beschwerden der Kreise Arnsberg, Beckum und Lüdenscheid, die das VSG des FLVW in Kamen-Kaiserau zu behandeln hatte. Die Kreise hatten sich u. A. beschwert, weil ihnen nicht ein ganzer Aufsteiger in die Bezirksligen nach der Saison 2018/2019 zustehen würde.

Der Vorsitzende des VSG, Rechtsanwalt Georg Schierholz aus Lippstadt, machte sofort allen Beteiligten klar, dass nur eine mögliche Ungleichbehandlung der beschwerten Kreise für die Kammer der einzige Verhandlungspunkt heute Abend sein könnte. Es müsse die Frage geklärt werden: Liegt eine Ungleichbehandlung von Kreisen im Verbandsgebiet vor, wenn nicht jeder Kreis aus dem FLVW wenigstens 1 Aufsteiger aus der A-Liga zur Bezirksliga nach der Saison erhält? Alles andere wäre nicht Verhandlungsgegenstand.

Viele Argumente wurden ausgetauscht. Die Kammer beriet anschließend über eine halbe Stunde. Man kam dann nach 3 Stunden mit allen Beteiligten an der Verhandlung zu folgendem Ergebnis:

Alle sind damit einverstanden, dass die Argumente und Ergebnisse aus der Verhandlung vom Vertreter des VFA noch einmal den Mitgliedern im Verbands-Fußball-Ausschuss vorgetragen werden. Das Ergebnis aus diesem Gespräch im Verbands-Fußball-Ausschuss wird dem Verbandssportgericht mitgeteilt. Solange ruht das Verfahren.