Wie sieht es mit den Spielergebnissen einer in der laufenden Saison abgemeldeten Mannschaft aus?

Dem Kreisfußballausschuss erreichten in den letzten Tagen Anfragen, wie es denn mit den bereits erfolgten Spielergebnissen aussieht, wenn eine Mannschaft (hier die SG Allendorf / Amecke II) während der laufenden Saison abgemeldet wird. In solchen Situationen greift der § 52 der Spielordnung:

  • § 52 Ausscheiden von Mannschaften

(1) Mannschaften, die ab dem 1. Spieltag bis zur Beendigung der Runde vom Spielbetrieb zurückgezogen werden, gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Erfolgt die Zurückziehung in zwei aufeinanderfolgenden Spielzeiten, so können die Mannschaften in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.

(2) Mannschaften, die dreimal ohne zwingende Gründe zu den ordnungsgemäß angesetzten Punktespielen nicht antreten, sind zu streichen, sie gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Absatz (1) Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Die von den Mannschaften in Fällen der Absätze 1 und 2 ausgetragenen Punktespiele sind,

  1. wenn die Maßnahme bis zum 30. April erforderlich wird, nicht zu werten;
  2. wenn die Maßnahme ab dem 1. Mai erforderlich wird, entsprechend ihrem Ausgang zu werten. Nicht ausgetragene Spiele werden für den Gegner mit 2 : 0 Toren als gewonnen gewertet.

In diesem Fall werden alle bisher ausgetragenen Spiele nicht gewertet und die Mannschaft von der SG Allendorf/Amecke II steht als Absteiger aus der Kreisliga B fest.