Spielbetrieb in den Kreisligen FLVW Kreis Arnsberg am Wochenende 08.-10.12.2017

Der Kreisvorstand/Kreisfußballausschuss wird an diesem Wochenende (08.-10.12.2017) hinsichtlich des Spielbetriebs erst – wenn die Witterungslage es erfordert – kurzfristig entscheiden, wenn es zu einer überwiegenden / generellen Spielabsage kommen sollte.

Noch einmal ein paar Informationen zu den Spielabsagen:
Der Kreisvorstand als „spielleitende Stelle“ entscheidet möglicherweise über eine generelle Spielabsage bzw. Spielabsage aller Spiele in einer Staffel, wenn z. B. „überwiegend“ die Spiele in einer Staffel ausfallen würden und es möglicherweise bei den wenigen ausgetragenen Spielen in der Meisterschaft zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen könnte. Gleichzeitig ist eine generelle Spielabsage im Kreis möglich, wenn fast alle Plätze im Kreisgebiet nicht bespielbar sind oder die Anreisen zu den Spielorten ein hohes Risiko darstellen.

Viele Sportplätze sind von den Kommunen an die Vereine „zur Pflege“ übertragen worden. Hier gilt natürlich das Prinzip, dass der „Hausherr“ über die Bespielbarkeit des Platzes entscheiden kann, wenn z.B. Schäden an der Platzanlage drohen. Eine Sperrung der Sportanlage sollte aber immer nach Möglichkeit mit einem Mitglied der Platzkommission (Mitglieder Kreisvorstand / Staffelleiter) abgesprochen werden und ist in Form einer schriftlichen Bestätigung zu dokumentieren und an den Staffelleiter zu schicken. An die Entscheidung ist JEDER gebunden (auch der Schiedsrichter). Einige Sportanlagen sind noch „in der Hand der Städte/Gemeinden“. Hier entscheiden über die Bespielbarkeit der Sportanlagen deren Vertreter und bescheinigen das entsprechend.
Generelle Spielabsagen werden immer in Abstimmung Junioren/Senioren getroffen. Die generellen Spielabsagen gelten für alle Spiele der kreislichen Staffeln. Besonderheit im Jugendbereich: Auch die überkreislichen Jugendspiele gelten als abgesetzt (s. Durchführungsbestimmungen für überkreisliche Spiele). Sollte ein überkreisliches Jugendspiel aber auf einer Platzanlage durchgeführt werden können, muss der „Platz“ frei gegeben werden.
Bei überkreisliche Seniorenspiele (Herren/Frauen) entscheidet generell ein Mitglied der Platzkommission mit dem „Hausherr“ über die Bespielbarkeit der Sportanlage.
Wenn eine Sportanlage nicht gesperrt worden ist; eine generelle Spielabsage im Kreis nicht ausgesprochen wurde, entscheidet zu guter Letzt der angesetzte Schiedsrichter „allein“ über die Bespielbarkeit der Sportanlage. Auch die Entscheidung ist bindend.
Wichtig: Bei gesperrten Sportanlagen („für den Meisterschaftsspielbetrieb gesperrt“ / generellen Spielabsagen dürfen auch keine Freundschaftsspiele auf den Sportanlagen durchgeführt werden.